AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger

Version 1.1 – 01.05.2025

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für „White Label und Private Label Ware"

 

Von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger; Ust.IdNr. DE 327497318)

 

 

Präambel

 

"VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger bietet anderen Unternehmen (im Folgenden „Besteller") den Erwerb von sog. White Label und Private Label Ware an.

 

Unter White Label sind Produkte nach den Rezepturen von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger zu verstehen, deren Verpackung mit dem Namen und dem Logo des Bestellers versehen werden.

 

Unter Private Label sind Produkte von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger zu verstehen, deren Verpackung mit dem Namen und dem Logo des Bestellers versehen werden und nach dessen Rezepturen hergestellt werden.

 

Unter Bulkware sind White Label oder Private Label Produkte von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger zu verstehen, die in einer Großpackung abgegeben werden und vom Besteller entweder direkt weiterverkauft oder in Primärverpackungen zur Abgabe an Endkunden abgefüllt werden.

 

    1.     Geltungsbereich

1.1. Für den Erwerb von jeglichen Produkten von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger diesen ausdrücklich widerspricht.

1.3. Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Partnern aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.

1.4. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

    2.     Angebot und Vertragsschluss

2.1. Der Besteller kann seine Anfrage und Bestellung per E-Mail (kontakt@vulfi.de) oder über die Website (vulfis-manufaktur.de) aufgeben.

2.2. Mit der Bestellung der Produkte gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzgl. der bestellten Waren ab. Die Annahme durch "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger (und damit der Vertragsschluss) kann entweder vorab schriftlich oder konkludent durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

2.3. Die Angebote von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger hat diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.4. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Angebote von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger 6 Wochen gültig.

2.5. Das Angebot von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende (Unternehmen, juristische Personen, etc.)

    3.     Preise

3.1. Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste, bzw. die Preise des letzten gültigen individuellen Angebots die dem Besteller vor Vertragsabschluss übergeben wird. Für Private Label Ware werden die Preise grundsätzlich individuell vereinbart.

3.2. Es besteht kein allgemeines Rabattsystem.

3.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk.

3.4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei den Preisen auf der Homepage im Preis eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe sowohl auf der Website und in individuellen Angeboten sowie in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.5. Preisanpassung: Bei einer Veränderung der Herstellungskosten (insbesondere Rohstoffe, Energie, Verpackungsmaterial, Lohnkosten) um mehr als 5 % gegenüber dem Angebotszeitpunkt ist "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Besteller schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gilt die Anpassung als angenommen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, den betroffenen Auftrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

    4.     Versandkosten / Zahlungsmodalität

4.1. Sämtliche Angebote von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger verstehen sich ab Werk, d.h. die Transportkosten sind separat zu tragen.

4.2. Sie können Ihren eigenen Versanddienstleister beauftragen oder die Beauftragung des Versand durch "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger in Anspruch nehmen. "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger beauftragt in diesem Fall den Transport auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und in dessen Auftrag. Der Versand der Ware erfolgt in diesem Fall ausschließlich per Spedition mit Transportversicherung in zum Auftrag passender Höhe. Die anfallenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.

4.3. Der Vertrag zwischen dem Besteller und "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger ist mit Produktion der Ware erfüllt. Die Beauftragung von Versand über "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger stellt lediglich eine Serviceleistung von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger dar. Die Kosten werden ohne Aufschlag an den Besteller durchgereicht.

4.4. Das Transportrisiko trägt der Besteller und ist nicht auf "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger abwälzbar.

4.5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsoptionen: Der Rechnungsbetrag ist per Vorauskasse zu bezahlen.

    5.     Herstellung und Lieferung

5.1. Für die Lieferung der White Label Ware bzw. Herstellung der Private Label Ware gelten die zwischen dem Besteller und "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger schriftlich vereinbarten Spezifikationen und/oder weiteren Qualitätsanforderungen gemäß einer gesonderten Qualitätssicherungsvereinbarung. Soweit keine Spezifikationen bzw. eine Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen den Parteien existiert bzw. vereinbart wurde, sind die Waren mindestens von handelsüblicher Qualität herzustellen und zu liefern.

5.2. Jeder Warensendung ist ein Lieferschein beigefügt, aus dem sowohl die gelieferten Mengen, die Bezeichnung der jeweiligen Ware sowie Charge und MHD ersichtlich sind. Produktionsbedingte Mehrmengen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber abzunehmen. Produktionsbedingte Mindermengen bis zu 10 % werden nicht nachgeliefert.

5.3. Die Lieferzeit wird schriftlich oder per E-Mail zwischen dem Besteller und "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger vereinbart. Der Beginn der von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger angegebenen Lieferzeit setzt die vollständige Abklärung aller Fragen voraus. Darüber hinaus setzt die Einhaltung der Lieferverpflichtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obhutspflichten des Bestellers, insbesondere seine Mitwirkungspflichten nach nachfolgender Ziffer 6 dieser AGB voraus.

5.4. Soweit zwischen "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger und dem Besteller nur eine unverbindliche Lieferfrist im Einzelfall vereinbart worden ist, kann der Besteller "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger sechs Wochen nach Überschreitung der unverbindlichen Lieferfrist schriftlich oder per E-Mail auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

5.5. Nicht termingerechte Lieferungen, die der eingesetzte Logistikdienstleister zu verantworten hat oder die Folge einer verzögerten zollamtlichen Bearbeitung von eingeführten Waren sind, schließen eine Verzugshaftung von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger aus.

5.6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die nach Ziffer 5.3. vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist von sieben Tagen.

5.7. Abnahmepflicht und Verwertungsrecht bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug: Der Besteller ist verpflichtet, fertiggestellte Ware innerhalb von 3 Monaten ab schriftlicher Fertigstellungsmitteilung abzunehmen und den Kaufpreis zu entrichten. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht nach, ist "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger berechtigt, die fertiggestellte Ware – auch soweit sie mit dem Namen, Logo oder sonstigen Kennzeichen des Bestellers versehen ist – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Händler zu vertreiben. Eine etwaige Differenz zwischen dem erzielten Verkaufserlös und dem vereinbarten Kaufpreis geht zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Besteller stimmt mit Vertragsschluss der vorgenannten Verwertung für den Fall des Abnahme- und Zahlungsverzugs unwiderruflich zu.

    6.     Mitwirkungspflichten des Bestellers

6.1. Der Besteller verpflichtet sich, beim Inverkehrbringen der Ware alle produktrelevanten gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungspraktiken zu beachten. Soweit der Besteller Ware mit anderen Produkten vermischt, verbindet und/oder verarbeitet oder in andere als die gelieferten Primärverpackungen umfüllt, gewährleistet er die Verwendungs- und Verkehrsfähigkeit sowohl bezogen auf den Herstellungsprozess als auch bezogen auf das Endprodukt.

6.2. Darüber hinaus bleibt der Besteller zur laufenden Produktbeobachtung verpflichtet und wird "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis von qualitäts- und/oder gesundheitsrelevanten Beeinträchtigungen der gelieferten Ware erlangt hat. Diese Informationspflicht besteht auch im Falle von behördlichen Beanstandungen oder Anordnungen, welche die gelieferte Ware betreffen.

6.3. Der Besteller sichert zu, dass die von ihm gegenüber "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger verwendeten Spezifikationen und Herstellungsanweisungen bzw. Produktionsvorschriften richtig und vollständig und für die ordnungsgemäße Herstellung vertragsgemäßer Produkte durch "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger geeignet sind. Der Besteller sichert ferner zu, dass die Spezifikationen und Herstellungsanweisungen bzw. Produktionsvorschriften, die er gegenüber "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger macht, so ausgestaltet sind, dass ihre Befolgung durch "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger nicht zu einer Verletzung von Schutzrechten Dritter führt.

    7.     Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger. Dies gilt bei laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger und dem Besteller entsprechend bis zum vollständigen Ausgleich aller noch offenen Forderungen. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist deren Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

7.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen welche von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger erstellt bzw. zur Verfügung gestellt werden behält sich "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger die Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte und Vervielfältigung bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger.

7.3. Rezepturschutz: Rezepturen, die der Besteller "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger zur Herstellung von Private Label Ware übermittelt, werden ausschließlich zur Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Pflichten verwendet und nicht für Eigenproduktionen oder Dritte genutzt. Rezepturen von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger (White Label) verbleiben ausschließlich im Eigentum von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger; der Besteller ist nicht berechtigt, diese zu reproduzieren, weiterzugeben oder außerhalb der Vertragsbeziehung zu verwenden. Die wechselseitige Vertraulichkeitspflicht bezüglich Rezepturen gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung.

    8.     Gewährleistung

8.1. Zur Bestimmung der Beschaffenheit der Ware ist ausschließlich auf die zwischen "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger und dem Besteller schriftlich vereinbarten Spezifikationen und – soweit vereinbart – Qualitätssicherungsvereinbarungen abzustellen. Sollten solche fehlen, so gilt die handelsübliche Beschaffenheit der Ware als Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

8.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Identitäts-, Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, wird zunächst Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) durch "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger geleistet. Zu diesem Zwecke hat der Besteller die mangelhafte Ware zunächst an "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger zurückzugeben und diesem die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und auch Gelegenheit zu geben, die mangelhafte Ware selbst noch einmal zu prüfen und zum Zwecke der Mängelbestätigung bei verdeckten Mängeln auch durch ein unabhängiges Labor untersuchen zu lassen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, insbesondere durch Bestätigung durch eine unabhängige Laboruntersuchung, kann "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Liefervertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Sofern der Besteller den Kaufpreis bei Mangelfeststellung noch nicht vollständig beglichen hat, steht ihm bezüglich des noch offenen Betrages ein Zurückbehaltungsrecht zu.

8.4. Die Verjährung für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt – außer im Falle von Schadensersatz – 12 Monate. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

    9.     Haftung

9.1. Die Haftung von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger ist für solche Schäden ausgeschlossen, welche auf Vorgaben, Anweisungen und eigenständige Handlungen des Bestellers zurückgehen und insoweit gegen die Verpflichtungen des Bestellers gemäß vorstehender Ziffer 6. verstoßen. Der Besteller verpflichtet sich, "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger in einem solchen Fall im Außenverhältnis von jeglicher Haftung freizustellen. Das gilt ganz besonders für die Pflichten zur Kennzeichnung von Futtermitteln sowie die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Pflichten bspw. bei der Aufmachung, Werbung und dergleichen sowie sogenannter 'Health Claims'.

9.2. "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger übernimmt ferner keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger. Die Haftung aufgrund durch "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger zugesicherter Eigenschaften/Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien oder aufgrund der Produkthaftung bleibt unberührt.

9.3. Die Haftung von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger aus leichter Fahrlässigkeit dem Grunde nach wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

9.4. Die Haftung von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger ist des Weiteren auf vertragstypische Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren und nicht von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger beherrschbar sind. Die Haftung für diese ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.5. Soweit auf Schadenersatz aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen wird und "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger, seinen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, wird die Haftung über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung des Haftpflichtversicherers von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger begrenzt. Die Deckungssumme ist schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen. Die Vereinbarung einer höheren Haftungssumme mit dem Besteller ist jederzeit durch Individualvereinbarung möglich, sofern zuvor eine Einigung über die anfallende Versicherungsprämie erzielt wurde. Die Kosten für die erhöhte Versicherungssumme sind in diesem Fall vom Besteller zu tragen.

9.6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger erhoben Ansprüche.

    10.    Sonstige Bestimmungen

10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

10.2. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

10.3. Als Erfüllungsort und als – auch internationaler – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird der Geschäftssitz von "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger vereinbart. "VULFIs Manufaktur" Einzelunternehmung Christian Hamberger ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

 

Stand: 01.05.2025 | VULFIs Manufaktur, Einzelunternehmung Christian Hamberger